Ihre Tätigkeiten
Sie
Durchlaufen in 24 Monaten eine Kombination aus praktischer Mitarbeit, Schulungen und Seminaren,
Erhalten interdisziplinäre Einblicke in das breite Aufgabenspektrum der Stadt (z.B. bei der Mitentwicklung
Von Vorschriften oder im Projektmanagement im Bereich der TGA) und gestalten einzelne
Ausbildungsabschnitte nach Neigung und Fähigkeiten mit,
Werden in Führungs- und Managementaufgaben eingewiesen und bauen sich ein breites berufliches
Netzwerk auf,
Verstehen nach erfolgreichem Abschluss die tieferen Zusammenhänge der Verwaltung und übernehmen in
Ihrer weiteren beruflichen Laufbahn Führungsaufgaben oder komplexe Projekte,
Erlernen ergänzend zu Ihrem Studium Inhalte aus den Fachgebieten Verwaltung, Recht, Planung,
Betriebswirtschaft und Finanzwesen und absolvieren am Ende des Referendariats das Staatsexamen. Es ist
Bundesweit anerkannt und ermöglicht Ihnen die Übernahme in ein unbefristetes Beamtenverhältnis.
Anschreiben mit Darstellung Ihrer Motivation in deutscher Sprache,
Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,
Amt für Bauordnung und Hochbau
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
Ihr Profil
Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) im Studiengang Elektrotechnik, Maschinenbau oder
Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie sich
Noch im Studium befinden und spätestens am 31.01.2024 Ihre letzte Studienleistung nachweisen können.
Zum Zeitpunkt der Einstellung sind Sie nicht älter als 39 Jahre. Zusätzlich besitzen Sie eine deutsche, eine
Dienstleistungsorientierung und Freude an der Arbeit in interdisziplinären Teams
Engagement, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein
Überzeugende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (ggf. Sprachzertifikat, möglichst C1 oder vergleichbar)
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis- oder Reisepasskopie),
Nachweise der geforderten Qualifikationen (Abschluss-Urkunde und -Zeugnis mit Notenübersicht, sofern
Möglich sowohl für das Master- als auch für das Bachelor-Studium); sofern Sie Ihren Hochschulabschluss
Im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Studienvergleichbarkeit nach, z. B. durch einen Bescheid
Der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder einem Auszug aus der anabin Datenbank der KMK,
Ggf. Nachweis des Sprachniveaus,