Ihre Tätigkeiten
Staatliche Anerkennung von Fachkundelehrgängen (Grund-, Sonder- und Wiederholungslehrgänge) nach dem Sprengstoffgesetz für den gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich in landesweiter Zuständigkeit
Prüfungsabnahme der Fachkunde zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffrecht (gewerblich, nichtgewerblich) in landesweiter Zuständigkeit
Erteilung der Bauartzulassung nach dem Sprengstoffgesetz in landesweiter Zuständigkeit
Überwachung von Sprengstofflagerstätten in Belangen des Sprengstoff- und des Gefahrgutrechts
Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden in Belangen des Gefahrgutrechts
Koordinierung der Berichterstattung nach dem Gefahrgutrecht der unteren Verwaltungsbehörden an das Verkehrsministerium
Organisation von Schulungsmaßnahmen im Bereich des Gefahrgutrechts
Koordinierung der Berichterstattung nach dem Fahrpersonalrecht der unteren Verwaltungsbehörden an das Wirtschaftsministerium
Die Aufgabe der Prüfungsabnahmen ist mit einem hohen Maß an landesweiten Außendiensttätigkeiten verbunden.
Ihr Profil
Einschlägiger Abschluss als Techniker/in oder Meister/in in einem technischen Ausbildungsgang (Bautechniker, Industriemechaniker, Mechatroniker, Elektriker, u. a.)
Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Routinierter Umgang mit den Office-Programmen
Gute allgemeine IT-Kenntnisse
Führerschein der Klasse B
Von Vorteil sind:
Kenntnisse über sprengstoffrechtliche Sachverhalte